Ist ein Asylverfahren negativ beschieden worden und der Antragsteller soll abgeschoben werden, scheitert jede zweite Abschiebung aus Brandenburg an der Tatsache, dass die „Personen abwesend waren“. Konkret: Die Polizei ist nicht in der Lage, den Abzuschiebenden ausfindig zu machen. An diesem Punkt gilt eine Abschiebung als gescheitert. Eine eigene Abschiebehaftanstalt gibt es – trotz mehrfacher Forderung aus der AfD-Fraktion – nicht. Ein entsprechendes Gebäude steht mit der ehemaligen Haftanstalt Frankfurt (Oder) in direkter Umgebung der Zentralen Aufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt zur Verfügung, wird aber nicht genutzt. So konnten von mehr als 6000 Asylunberechtigten im Land im Jahr 2018 lediglich 496 abgeschoben werden.


Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, erklärt dazu:
 
„Wenn man sein Vorhaben ernst meint und wirklich abschieben wollte, dann hätten wir in Brandenburg eine Abschiebehaftanstalt. Dann würden die betroffenen Personen gar keine Möglichkeit haben, abzutauchen. Rot-Rot hat aber offensichtlich gar nicht vor, abzuschieben. Und so wird durch die Unterlassung der Landesregierung nicht nur unser Asylrecht karikiert und unglaubwürdig. Das Vertrauen in einen funktionierenden, sicheren Staat steht ebenfalls auf dem Spiel. Teuer gebuchten Flüge werden nicht genutzt, der Steuerzahler ist lackiert und die Abschiebung wird zur Farce – wie der gesamte Rest der rot-roten Politik.“

 

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