Wir fordern die sofortige Aufhebung aller Corona bedingten freiheitsbeschränkenden „Lockdown“-Maßnahmen und gezielten Schutz und Versorgung von Risikogruppen
 
Mittlerweile ist wissenschaftlich klargestellt: Das deutsche Gesundheitssystem kommt durch Corona-Patienten nicht an seine Grenzen. Die freiheitsbeschränkenden „Shutdown“ bzw. „Lockdown“-Maßnahmen stehen in keinem angemessenem Verhältnis zu der nach bestem Wissen und Gewissen erwartbaren Gefahr des Corona-Virus, sondern stellt mittlerweile selbst eine Gefahr für unsere Gesellschaft, unseren Rechtsstaat, unsere Demokratie sowie unsere Wirtschaft und Kultur dar.
 
Alle bisher veranlassten „Lockdown“-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen beruhen auf Gefahreneinschätzungen, deren zentrale Grundlage die offiziellen Daten zur Verbreitung und Wirkungsweise des Coronavirus SARS-CoV-2 und die Erkrankung COVID-19 sind, die federführend von der selbstständigen Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten, dem Robert Koch-Institut (RKI), aggregiert und veröffentlicht werden.


Zu den zentralen Schlüsseldaten zur Bewertung der Gefahr des neuartigen Coronavirus gehören hauptsächlich die Zahl der täglichen Neuinfektionen, die Reproduktionsrate des Virus, die Hospitalisierungsrate der Betroffenen und die Todesrate von Personen, die infiziert sind. Die zentrale Botschaft zur Etablierung der „Lockdown“-Maßnahmen lautete „flatten the curve!“ und zielte darauf ab, der Bevölkerung klar zu machen, dass die Gefahr des Coronavirus vor allem in der hohen Ausbreitungsgeschwindigkeit in Verbindung mit einer relativ hohen Hospitalisierungsrate und einer relativ hohen Rate an schweren Atemwegserkrankungen und Behandlungsverläufen lag.

Die Geschwindigkeit der Ausbreitung sollte durch die getroffenen, freiheitsbeschränkenden „Lockdown“-Maßnahmen (z. B. sogenanntes social distancing) insoweit verlangsamt werden, dass die Anzahl der zu hospitalisierenden Personen nicht die Kapazitäten des Gesundheitssystems überschreiten würde. Die Auslastung unseres Gesundheitssystem ist jedoch weit weg von möglichen Kapazitätsgrenzen. Statt dessen stehen viele Betten seit Wochen leer.

Mittlerweile haben viele anerkannte Wissenschaftler festgestellt, dass die Datenerhebung des Robert Koch-Instituts frappierend mangelhaft ist und die Daten keine genaue Einschätzung des Risikos von COVID-19-Erkrankungen zulassen. Es wird immer deutlicher, dass die Gefahr des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) deutlich geringer ist, als sie zur Durchsetzung freiheitsbeschränkender Maßnahmen dargestellt wurde.

 
Deshalb haben wir von der AfD-Fraktion für kommende Woche den Antrag auf Sondersitzung gestellt um unseren Antrag „Sofortige Aufhebung aller Corona bedingten freiheitsbeschränkenden „Lock-down“-Maßnahmen und gezielter Schutz und Versorgung von Risikogruppen“ dem Plenum zur Abstimmung vorzustellen. Mit der Zustimmung zu unserem Antrag haben alle Abgeordneten die Möglichkeit, die bereits begonnene Wirtschaftskrise möglichst schnell wieder einzudämmen während der gezielte Schutz und die Versorgung von Risikogruppen deutlich gestärkt werden kann.

 

03.05.20

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