Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren untersagt, die AfD weiterhin als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzuordnen und dies öffentlich bekannt zu geben. Zudem muss die entsprechende Pressemitteilung von der Internetseite gelöscht werden.

Damit ist die Hochstufung vorläufig gestoppt. Das Gericht setzt dem Vorgehen der Behörde klare rechtliche Grenzen.

Der Landesvorsitzende der AfD-Brandenburg, René Springer, erklärt dazu:

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist eine juristische Ohrfeige für das Bundesamt für Verfassungsschutz – und zugleich eine Ohrfeige für Innenminister Wilke und den Brandenburger Verfassungsschutz.

Das Gericht hat klargestellt: Eine Hochstufung zur ‚gesichert extremistischen Bestrebung‘ ist kein politischer Akt, sondern an strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden. Genau diese Sorgfalt und Zurückhaltung vermissen wir in Brandenburg seit Langem.

Der Vermerk zur Einstufung unseres Landesverbandes arbeitet mit den bekannten Schlagworten. Doch politische Bewertungen ersetzen keine gerichtsfesten Belege. Wenn selbst das Bundesamt mit einer vergleichbaren Argumentation vor Gericht scheitert, wirft das ein grelles Licht auf die Praxis in Brandenburg.

Brandenburg braucht einen Innenminister, der sich um Sicherheit, Recht und Ordnung kümmert – nicht um die Bekämpfung der stärksten Oppositionskraft. Herr Wilke, ein Innenminister von Gnaden der Antifa in der SPD, ist das nicht.“

 

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